Beteiligte waren der Bf., der MP und die gemeinsame Tochter, deren Handy betroffen war. Der Kern der Beschwerde bestand darin, dass durch die installierte App Standortdaten des Bf. sowie sensible Informationen aus dessen beruflichem Umfeld erfasst würden. Zudem wurde die potenzielle Abhörfunktion von Umgebungsgeräuschen thematisiert. Die Behörde sah die DS-GVO aufgrund der Haushaltsausnahme als nicht anwendbar an und stellte fest, dass die MP die Umgebungsgeräusche-Funktion nicht verwendet habe.
Im Fokus standen die DS-GVO mit ihren Grundsätzen zu Rechtsgrundlagen, Zweckbindung, Transparenz, Datenminimierung und Betroffenenrechten. Zur Frage der Haushaltsausnahme existieren Regelungen, nach denen Verarbeitungen in einem privaten Haushalt bestimmten datenschutzrechtlichen Regelungen unterliegen oder ausgenommen sein können. Zudem wurden Fragen zu Standortdaten und Umgebungsgeräuschen aufgeworfen, insbesondere welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben. Informationspflichten und Einwilligungen spielten eine zentrale Rolle, insbesondere bei minderjährigen Betroffenen und Vertretungsregelungen.
Es stellte sich die Frage, in welchem Umfang die Haushaltsausnahme greift, wenn eine App auf dem Familienhandy sowohl Standortabfragen als auch potenziell Umgebungsgeräusche erfasst. Ebenso war zu prüfen, wie die Privatsphäre des Kindes mit der elterlichen Fürsorgepflicht in Einklang gebracht wird und welche Rechtsfolgen sich aus einer möglichen erfassten Datenverarbeitung ergeben. Zentrale Themen waren zudem die konkrete Erhebung von Datenkategorien, deren Zweckbindung und Speicherfristen sowie die verfügbaren Rechtswege und Rechtsmittel bei Verstärkung von Datenschutzrechten.
Die Entscheidung weist auf eine Rechtsunsicherheit hin, wann eine Haushaltsausnahme greift und welche Verarbeitungstätigkeiten darunter fallen. Falls sich herausstellt, dass tatsächlich sensible Daten erhoben wurden, könnten künftig Transparenz- und Nachweispflichten, Zweckbindung, Speicherfristen und Zugriffskontrollen relevant werden. Abhängig von der weiteren Rechtslage könnten Betroffene Rechtsmittel und weitere Rechtswege prüfen, um Verstöße geltend zu machen, insbesondere im Kontext nationaler Entscheidungen im Einklang mit europäischen Regelungen.