Bereits seit dem 12.09.2025 gilt die Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, der Data Act (VO (EU) 2023/2854). Während der Großteil der Regelungen unmittelbar anwendbar ist, verlangt die Verordnung, dass die Mitgliedstaaten ergänzende Durchführungsbestimmungen erlassen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett am 29.10.2025 den Referentenentwurf des Gesetzes zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung, dem so genannten DADG-RegE, beschlossen. Die Veröffentlichung der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vom 29.10.2025 bestätigt diesen Schritt und skizziert die vorgesehenen Umsetzungsprämissen.
Der Entwurf zielt darauf ab, die europäischen Regelungen im nationalen Recht handhabbar zu machen, insbesondere durch konkrete Vorgaben zur Durchsetzung, Rechtsdurchsetzung und Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden. Zentrale Aspekte des Referentenentwurfs umfassen klare Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung von Daten, Maßnahmen zur Transparenz gegenüber Betroffenen sowie Mechanismen zur Sicherstellung fairer Zugangs- und Nutzungsbedingungen für Datenmärkte und öffentliche Verwaltungen. Begleitend wird betont, dass die Umsetzung schrittweise erfolgen soll, um Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und praktikable Anwendung im administrativen wie im wirtschaftlichen Umfeld zu gewährleisten. Die weitere Abstimmung erfolgt voraussichtlich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren, wobei die Bundesregierung betont, dass der DADG-RegE eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung des Data Act in Deutschland spielen soll.