Datenbasierte Forschung und die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten Minderjähriger und geistig eingeschränkter Personen ohne Einwilligung

Symbolbild zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der Forschung bei fehlender oder eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit.
Datenbasierte Forschung steht vor der Herausforderung, personenbezogene Daten auch dann rechtssicher nutzen zu können, wenn Betroffene nicht in der Lage sind, eine Einwilligung zu erteilen. Dieser Text beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Erlaubnistatbestände eine valide Alternative zur Einwilligung bilden können, insbesondere im Umgang mit Minderjährigen und geistig eingeschränkten Personen. Gleichzeitig wird erläutert, welche Transparenz- und Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um die Rechte der Betroffenen zu wahren.

In der datenbasierten Forschung spielen personenbezogene Daten eine zentrale Rolle, und häufig dient die Einwilligung der betroffenen Person als primäre datenschutzrechtliche Legitimationsgrundlage. Doch treten Schwierigkeiten auf, wenn die betroffenen Personen nicht in der Lage sind, eine Einwilligung rechtswirksam zu erteilen, etwa bei Minderjährigen in bestimmten Entwicklungsstadien oder bei Personen mit geistiger Beeinträchtigung. Der vorliegende Beitrag erläutert die rechtlichen Anforderungen an die Einholung einer Einwilligung unter diesen besonderen Umständen und erläutert, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung auch auf gesetzliche Erlaubnistatbestände gestützt werden kann.

Der rechtliche Rahmen sieht vor, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und die Einwilligung der betroffenen Person eine zentrale Rechtsgrundlage bildet. Für Personen, die nicht in der Lage sind, eine Einwilligung eigenständig zu geben, gelten besondere Regeln. In der Datenschutzgesetzgebung, einschließlich der DSGVO und der nationalen Regelungen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Rechtsgrundlagen herangezogen werden, etwa gesetzliche Erlaubnistatbestände oder Interessenabwägungen, sofern diese keine schutzwürdigen Rechte der betroffenen Personen beeinträchtigen. Nationale Vorschriften können ergänzende Anforderungen enthalten, insbesondere im Umgang mit Minderjährigen und schutzbedürftigen Gruppen.

Bei der Frage der Einwilligungsunfähigkeit gilt, dass eine selbstständige Abgabe einer rechtsgültigen Einwilligung in der Regel nicht möglich ist, weshalb Regeltreue und Schutzmechanismen greifen. Wenn eine Einwilligung möglich und sinnvoll bleibt, muss sie freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig erfolgen; bei Minderjährigen können weitere Altersstufen und Schutzziele eine Rolle spielen. Als Alternative zur Einwilligung können gesetzliche Erlaubnistatbestände die Verarbeitung zu Forschungszwecken unter bestimmten Voraussetzungen rechtfertigen. Dazu gehört in vielen Rechtsordnungen, dass die Verarbeitung im öffentlichen Interesse oder im Interesse berechtigter Forschungszwecke erfolgen darf, sofern angemessene Schutzmaßnahmen getroffen werden. Eine sorgfältige Interessenabwägung zugunsten des Forschungszwecks muss ausfallen, während der Schutz der Betroffenen, insbesondere Minderjähriger, gewahrt bleibt. In einigen Rechtsordnungen können nationale Vorschriften spezifische Ausnahmen für die Forschung vorsehen, vorausgesetzt, dass Sicherheitsmaßnahmen, gegebenenfalls Pseudonymisierung, minimale Datensätze und Zugangsbeschränkungen erfüllt sind.

Praktisch bedeutet dies, dass Transparenz und Informationspflichten auch dann gewahrt werden müssen, wenn eine Einwilligung nicht erforderlich ist. Betroffene oder deren gesetzliche Vertreter, wie Eltern oder Vormünder, sollten über die Verarbeitung informiert werden, soweit dies möglich ist. Gleichzeitig steht der Schutz der Rechte der Betroffenen im Vordergrund, einschließlich möglicher Widerrufsrechte und der Möglichkeit, Einspruch gegen die Verarbeitung zu erheben, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Praxis der Forschung sollte von sorgfältigen Governance-Strukturen begleitet sein, die sicherstellen, dass bei der Nutzung personenbezogener Daten auch bei Einwilligungsunfähigkeit der Schutz der betroffenen Personen gewahrt bleibt und die vorhandenen gesetzlichen Erlaubnistatbestände korrekt angewendet werden.

Create your account

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner