Als Fernzugriff bezeichnet man in der IT den Zugriff auf ein Gerät über eine Netzwerk- oder Internetverbindung.

Beispiele für Fernzugriffssoftware sind:

TeamViewer

Microsoft Terminal Service Client (MSTSC)

Aus Sicht der DSGVO eignet sich TeamViewer als deutscher Anbieter. Für die private Nutzung ist dies auch kostenlos nutzbar.