Als Fernzugriff bezeichnet man in der IT den Zugriff auf ein Gerät über eine Netzwerk- oder Internetverbindung.
Beispiele für Fernzugriffssoftware sind:
TeamViewer
Microsoft Terminal Service Client (MSTSC)
Aus Sicht der DSGVO eignet sich TeamViewer als deutscher Anbieter. Für die private Nutzung ist dies auch kostenlos nutzbar.