Bei den Vorbereitungen auf die Briefwahl im Jahr 2020 wurden personenbezogene Daten der Wähler ohne ausreichende rechtliche Grundlage verarbeitet. Dies verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), insbesondere gegen Art. 6 Abs. 1, der die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung regelt, sowie gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 DS-GVO.
Die UODO hat gegen beide Institutionen Verwaltungsstrafen verhängt:
- Minister für digitale Angelegenheiten: Geldstrafe in Höhe von 100.000 PLN(ca. 23.420 EUR)
- Poczta Polska S.A.: Geldstrafe in Höhe von 27.124.816 PLN (ca. 6.444.174 EUR)
Diese Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten, insbesondere im sensiblen Kontext von Wahlen und demokratischen Prozessen.
Der Fall zeigt, dass Verstöße gegen den Datenschutz auch im Wahlprozess ernst genommen werden und mit erheblichen Sanktionen geahndet werden können. Es ist essenziell, dass staatliche Stellen und Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stets die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um das Vertrauen in demokratische Prozesse zu sichern.