Polnische Datenschutzbehörde ahndet Verstöße bei Briefwahl 2020 mit hohen Geldstrafen

Symbolbild zu Datenschutzverstößen bei der Vorbereitung der polnischen Briefwahl 2020 und den von der UODO verhängten Geldstrafen.
Am 19. Mai 2025 hat die polnische Datenschutzbehörde, Urząd Ochrony Danych Osobowych (UODO), ihre Entscheidung vom 17. März 2025 zu Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Briefwahl zur Präsidentschaftswahl 2020 veröffentlicht. Die Verstöße betreffen die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten durch das polnische Ministerium für digitale Angelegenheiten sowie das staatliche Postunternehmen Poczta Polska S.A.

Bei den Vorbereitungen auf die Briefwahl im Jahr 2020 wurden personenbezogene Daten der Wähler ohne ausreichende rechtliche Grundlage verarbeitet. Dies verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), insbesondere gegen Art. 6 Abs. 1, der die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung regelt, sowie gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 DS-GVO.

Die UODO hat gegen beide Institutionen Verwaltungsstrafen verhängt:

  • Minister für digitale Angelegenheiten: Geldstrafe in Höhe von 100.000 PLN(ca. 23.420 EUR)
  • Poczta Polska S.A.: Geldstrafe in Höhe von 27.124.816 PLN (ca. 6.444.174 EUR)

Diese Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten, insbesondere im sensiblen Kontext von Wahlen und demokratischen Prozessen.

Der Fall zeigt, dass Verstöße gegen den Datenschutz auch im Wahlprozess ernst genommen werden und mit erheblichen Sanktionen geahndet werden können. Es ist essenziell, dass staatliche Stellen und Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stets die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um das Vertrauen in demokratische Prozesse zu sichern.

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