AG München: Befragung von Nachbarn durch Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung
Das Amtsgericht München hat mit seinem Urteil vom 22. Dezember 2024 – Az. 1509 M 7856/24 – eine bedeutende Entscheidung zum Befragungsrecht von Gerichtsvollziehern im Rahmen der Zwangsvollstreckung getroffen.



