Datenschutzbeschwerde gegen Standort- und Umgebungsgeräusche-Abfrage: ÖDSB-Entscheidung und Auswirkungen
Im vorliegenden Fall erhob der Beschwerdeführer am 19.05.2021 eine Datenschutzbeschwerde gegen eine mitbeteiligte Partei wegen einer App auf dem Smartphone der gemeinsamen Tochter, die Standortabfragen und potenzielle Umgebungsgeräusche aufzeichnen soll. Die ÖDSB wies die Beschwerde am 04.01.2024 als unbegründet zurück und führte an, dass die DS-GVO aufgrund der Haushaltsausnahme nicht anwendbar sei und die Umgebungsgeräusch-Funktion nicht genutzt wurde.






