Symbolbild zur Vorlage des BGH an den EuGH zur Frage des Schadensersatzes nach Art. 82 DSGVO bei Verstößen gegen Art. 15 DSGVO.
August 6, 2025

Bundesgerichtshof legt dem Europäischen Gerichtshof zentrale Fragen zur Auslegung der EU-Datenschutzrichtlinie und des Schadensersatzanspruchs bei Verstößen gegen das Auskunftsrecht vor

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 6. Mai 2025 (Az. VI ZR 53/23) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere bedeutende Fragen zur Auslegung der Richtlinie (EU) 2016/680, auch bekannt als die Justiz- und Polizeiliche Zusammenarbeit-Richtlinie (JI-RL), vorgelegt. Ziel ist es, Klarheit in einer bislang kontrovers diskutierten Thematik im Datenschutzrecht zu schaffen.

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