DSB-Bestimmung durch eine juristische Person
Bei digitalen, datengetriebenen Geschäftsmodellen besteht ein erheblicher Bedarf an qualifiziertem Personal, das Daten rechtmäßig nutzt. Gleichzeitig sind gute Fachkräfte rar. Die DS-GVO unterstützt Verantwortliche durch den Datenschutzbeauftragten (DSB), doch wird die Rolle oft zu eng verstanden. Der folgende Beitrag beleuchtet, warum auch die Benennung einer juristischen Person zum DSB statthaft sein kann, und entkräftet zentrale Gegenargumente.



