Gerichtsurteil:LG Hamburg entscheidet zugunsten von Openjur: Keine Haftung für unabsichtliche Datenveröffentlichung
Das Landgericht Hamburg hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass die Plattform Openjur nicht für die unbeabsichtigte Veröffentlichung sensibler Daten eines Anwalts haftet. Das Urteil vom 9. Mai 2025 (Az. 324 O 278/23) wird in Kürze im Zentralen Entscheidungsdienst veröffentlicht.






