Bundesgerichtshof legt dem Europäischen Gerichtshof zentrale Fragen zur Auslegung der EU-Datenschutzrichtlinie und des Schadensersatzanspruchs bei Verstößen gegen das Auskunftsrecht vor
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 6. Mai 2025 (Az. VI ZR 53/23) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere bedeutende Fragen zur Auslegung der Richtlinie (EU) 2016/680, auch bekannt als die Justiz- und Polizeiliche Zusammenarbeit-Richtlinie (JI-RL), vorgelegt. Ziel ist es, Klarheit in einer bislang kontrovers diskutierten Thematik im Datenschutzrecht zu schaffen.






